Standards

Patientenverfügungen, wie sie seit den 1970er Jahren und bis heute verbreitet sind, sind in gesundheitlichen Krisen regelmäßig nicht hilfreich und nicht handlungsleitend, weil sie in einer Zeit formuliert wurden, in der die Festlegungen in Patientenverfügungen auf prognostisch infauste, todesnahe (terminale) Situationen begrenzt werden sollten (sog. Reichweiten­beschränkung). Obwohl das Patientenverfügungsgesetz (BGB §§ 1827ff) aus dem Jahr 2009 ausdrücklich verabschiedet wurde, um Patientenverfügungen unabhängig von ihrer Reichweite (also auch dann, wenn sich die Festlegungen nicht auf todesnahe/terminale Situationen beschränken) zur Gültigkeit zu verhelfen, wurden die reichweiten­beschränkten Formulare nicht dementsprechend weiterentwickelt, sondern blieben auf dem damaligen Stand. Das hat auch damit zu tun, dass das Konzept ACP (und die ihm zugrundeliegende Erkenntnis, dass Menschen durch qualifizierte Unterstützung erst befähigt werden müssen, ihre Behandlungswünsche für künftige Krisen zu artikulieren) damals in Deutschland noch kaum bekannt war.

Das Konzept ACP schränkt die Selbst­bestimmung für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen nicht ein. Es ermöglicht, unabhängig von der Prognose und Schwere schon bestehender Erkrankungen weitreichende Festlegungen für künftige gesundheitliche Krisenfälle zu treffen. Diese konzeptionelle Entwicklung bedeutet nichts weniger als einen kulturellen Wandel im Gesundheits­system, den die einen begeistert und andere eher widerstrebend vollziehen und der zudem von verschiedenen Gruppen unterschiedlich interpretiert und in unterschiedliche Richtung vorangetrieben wird.

Daher überrascht es nicht, dass es in Deutschland verschiedene Konzepte gibt, was die Qualifizierung von ACP-Gesprächsbegleitern und insbesondere was die Dokumentation von Behandlungs­präferenzen in Patienten­verfügungen angeht. Die Darstellung auf dieser Webseite (Unterpunkte zu „Infos & Ressourcen“) beschreibt die Standards der ACP Deutschland, die sich an der internationalen Diskussion und Evidenz von ACP orientiert. Ziele und Standards. Ziele und Standards anderer Anbieter von ACP-Gesprächen bzw. ‑Qualifizierungen sind deren jeweiligen Selbstdarstellungen zu entnehmen. Die ACP Deutschland sucht den Dialog und die Kooperation mit anderen Anbietern, um perspektivisch ein gemeinsames Verständnis von ACP zu entwickeln und um gemeinsame Anliegen und Ziele in Öffentlichkeit und Gesundheitspolitik erfolgreich voranzubringen.

Standards

Implementierung

Qualifizierung

Unterstützungsleistungen

Notfallplanung (INP)

FAQ

Dokumentation (Vorausverfügung)

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Über
uns

Das Kernelement von ACP ist ein durch speziell dafür qualifizierte Gesundheitsfachkräfte begleiteter, von Achtsamkeit und Respekt geprägter, kommunikativer Prozess.

Infos &
Ressourcen

Der Gesprächs­prozess ist das Herzstück einer Voraus­planung. Unter Begleitung durch einen qualifi­zierten Gesprächs­begleiter nehmen der Voraus­planende und weitere relevante Personen daran teil.

Qualifikation

Die Qualifizierung der Gesprächsbegleiter:innen erfolgt durch eigens dafür qualifizierte Trainer:innen. Geeignet mit Vorerfahrungen in der Lehre.

ACP-
Netzwerk

Zusammenschluss mit Gleich-gesinnten im Sinne einer überregionalen Vernetzung.