ACP-Kongress, Köln 8.-10.11.23
ACP
Advance Care Planning
Deutschland

Posterausstellung des 2. Deutschen ACP-Kongresses

Dr. Malte Klemmt,
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Advance Care Planning in stationären Pflegeeinrichtungen – Der „Time to talk“-Gesprächsleitfaden

Hintergrund: Um ACP in stationären Pflegeeinrichtungen adäquat implementieren zu können, müssen entsprechende Gesprächskonzepte nicht nur an die Bedürfnisse der Bewohnenden, sondern auch an strukturelle Gegebenheiten von Pflegeeinrichtungen und die Voraussetzungen der Gesprächsführenden angepasst sein. 

Fragestellung: Ziel ist die Entwicklung eines Gesprächsleitfadens für Vorausplanungsgespräche in Pflegeeinrichtungen, der auf empirischen Evidenzen und normativ-theoretischen Überlegungen basiert.

Methoden: Die Entwicklung basiert auf einer Mixed-Methods-Studie in 13 stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern [Befragungen der Einrichtungsleitungen (n=10), Interviews mit Bewohnenden (n=24) und deren Angehörigen (n=8), Dokumentenanalysen von Patientenverfügungen (n =909)].

Ergebnisse: Der „Time to talk“ Gesprächsleitfaden besteht aus sechs flexibel einsetzbaren Gesprächsbereichen. Zusätzlich erhalten Bewohnende ein Einladungsschreiben, das den Angebotscharakter für das Vorausplanungsgespräch betont und inhaltlich in das Thema eingeführt sowie einen Notizblock, der zur Gesprächsvorbereitung, während des Gesprächs und im Nachgang genutzt werden kann und eine prozesshafte Beschäftigung mit dem Thema unterstützen soll.

Schlussfolgerung: Die Materialien sollen Pflegeeinrichtungsmitarbeitende, Bewohnende, Angehörige und weitere in die Vorausplanung involvierte Personen beim Initiieren, Durchführen und Dokumentieren von Vorausplanungsgesprächen unterstützen.
Dr. Malte Klemmt,
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Bekanntheit und Verbreitung von Patientenverfügungen in der Allgemeinbevölkerung in Deutschland – Ergebnisse einer repräsentativen Befragung

Hintergrund: Die letzten aussagekräftigen Daten zur Bekanntheit und Verbreitung von Patientenverfügungen in der deutschen Allgemeinbevölkerung sind inzwischen fast zehn Jahre alt.

Fragestellung: Ziel der Studie war neben der Erfassung von Bekanntheit und Verbreitung mehr über die Gründe für die (Nicht-)Erstellung und über die Nutzung von Informations- und Unterstützungsangeboten zu erfahren.

Methoden: Durchgeführt wurde eine Online-Befragung einer Bevölkerungsstichprobe (n=1000). Das Sampling erfolgte nach Repräsentativitätsquoten der deutschen Allgemeinbevölkerung. Die Datenauswertung erfolgte deskriptiv und mittels Regressionsanalysen.

Ergebnisse: 92% der Befragten kennen das Instrument der Patientenverfügung, über 37% haben selbst ein solches Dokument erstellt. Die Wahrscheinlichkeit für die Erstellung einer Patientenverfügung steigt mit zunehmenden Alter. Die Gründe für die (Nicht-)Erstellung einer Patientenverfügung sind heterogen; am häufigsten genannt wird der Wunsch nach Absicherung. Nur selten wird professionelle Unterstützung bei der Erstellung in Anspruch genommen. Fast zwei Drittel aller Befragten haben sich bereits zum Thema informiert, dies geschah vorwiegend im Internet.

Schlussfolgerung: Die vermutete Steigerung hinsichtlich der Prävalenz von Patientenverfügungen in der Allgemeinbevölkerung seit 2014 konnte in der Stichprobe bestätigt werden. Die Ergebnisse liefern Anhaltspunkte für die Anpassung von Informations- und Unterstützungsangeboten.
Franziska Zehl,
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
www.vorausverfügt.de – eine Lernplattform für Health Professionals zu Patientenverfügung und Co.

Hintergrund: Eine quantitative Befragung offenbarte erhebliche Fehlvorstellungen zum Thema Patientenverfügung und Co. unter Health Professionals. Da das Internet für diese Zielgruppe die primäre Informationsquelle zum Thema bildet und Weiterbildungsangebote insbesondere online gewünscht wurden, war die Etablierung einer Informations- und Lernplattform zu Patientenverfügung und Co. erforderlich.

Fragestellung: Wie kann ein bedarfsorientiertes, praxisnahes, digitales Angebot zur Reduzierung der Mythen zu Patientenverfügung und Co. aussehen?

Methoden: Die erhobenen Irrtümer dienten als Basis für die Konzeption interaktiver Weiterbildungsmodule zum Thema Vorsorgedokumente, die auf einer kostenfreien Webseite zugänglich gemacht werden.

Ergebnisse: Auf www.vorausverfügt.de werden Health Professionals unterstützt, ihre digitale Gesundheitskompetenz zum Thema Patientenverfügung und Co. zu stärken. Angeboten werden Lernmodule die dabei helfen sollen, Informationen zu Vorsorgedokumenten zu verstehen (Grundlagenmodule), zu beurteilen (videobasierte Fallbeispiele), anzuwenden (Wissenstests) und zu finden (Verlinkung hilfreicher Informationen). Der Aufbau und die Inhalte der Homepage werden vorgestellt.

Schlussfolgerung: Der Webseite wird das Potential zugeschrieben, über die Reduzierung der Fehlvorstellungen, die Beratungs- und Informationskompetenz von Health Professionals zum Thema zu stärken. Der Nutzen der Fortbildungsmodule wird mittels formativer Evaluation geprüft.
Anna
Wachter,
Zentrum für Angewandte Ethik, Erfurt
Stellungnahme der AG ACP der DGP: Palliative Inhalte der Weiterbildung zur Berater:in zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V

Hintergrund: In ACP-Beratungen ist die Versorgung am Lebensende ein wichtiges Thema. Die AG ACP der DGP hat sich intensiv damit auseinandergesetzt, wie die Qualität der Beratung in diesem Bereich verbessert/gesichert werden kann.
Fragestellung: Welche palliativen Inhalte müssen ACP-Berater:innen kennen, welche Kompetenzen in diesem Bereich müssen sie im Laufe der Weiterbildung erwerben, um eine den Zielen gerecht werdende Beratung durchführen zu können? Die Rahmenvereinbarung gibt zwar die geforderten Inhalte vor, diese sind aber recht allgemein gehalten und speziell für den Bereich Palliative Care nicht konkret genug.

Methoden: In mehreren Diskussionsrunden wurde das Thema erörtert und als Ziel der Arbeit die Erstellung einer Empfehlung für Ausbildungsanbieter in Form einer Stellungnahme festgelegt. Die Empfehlung wurde unter Bezug zu einerseits Rahmenvereinbarung, andererseits palliativen Curricula erarbeitet. Es werden für 6 relevante Themenfelder je fachliche und soziale Kompetenzen aufgeführt.

Ergebnisse: Es liegt nun eine Empfehlung zu den Ausbildungsinhalten vor, die in tabellarischer Form übersichtlich nach Themenfeldern und Kompetenzen darstellt, was in der Ausbildung abgedeckt werden sollte.
Schlussfolgerung: Die Stellungnahme gibt Ausbildungsanbietern eine Orientierung über die Palliative-Care-Inhalte, die unterrichtet werden sollten. So trägt sie zu einer guten Beratungsqualität bei und unterstützt die Ziele von ACP.
Katharina
König
,
Institut für Allgemein- & Palliativmedizin, Medizinische Hochschule Hannover
Vorabbeurteilung medizinischer Indikationen bei Advance Care Planning (ACP) am Beispiel von Wiederbelebungsmaßnahmen (CPR) – eine qualitative Studie

Hintergrund: Grundlagen jeder medizinischen Behandlung sind das Vorliegen einer medizinischen Indikation und die Einwilligung des Patienten. Im Kontext von ACP werden Behandlungswünsche besprochen. Unklar ist, inwieweit diese im konkreten Fall medizinisch indiziert sind und inwieweit der Gesundheitszustand der Bewohner in diesem Zusammenhang in die Gesprächsbegleitung einfließt.

Fragestellung: Inwieweit berücksichtigen Gesprächsbegleiter (GB) medizinische Informationen zum Gesundheitszustand der Bewohner in Pflegeeinrichtungen und welche Herausforderungen ergeben sich diesbezüglich beim Thema Wiederbelebungsmaßnahmen?

Methoden: Es wurden 15 leitfadengestützte Interviews mit GB aus Niedersachsen und Thüringen geführt, transkribiert und nach Mayring/Kuckartz qualitativ inhaltsanalytisch ausgewertet.

Ergebnisse: Medizinische Informationen zum Gesundheitszustand der Bewohner werden nur oberflächlich eingeholt und berücksichtigt. Bewohner wünschen sich mehrheitlich eine Therapiebegrenzung, sodass unrealistische Behandlungswünsche aus Sicht der Gesprächsbegleiter selten sind. Gesprächsbegleiter versuchen in unterschiedlichem Ausmaß für die negativen Konsequenzen von CPR zu sensibilisieren, ohne die Autonomie der Bewohner zu beeinflussen.

Schlussfolgerung: ACP fokussiert auf die Ermittlung und Dokumentation von Behandlungswünschen–weitgehend unabhängig vom Gesundheitszustand der Bewohner. Medizinische Vorabindikationen könnten unrealistische Behandlungswünsche reduzieren.
Sandra
Drees-Kinder
,
Pflegeheimat St. Hedwig, Heidelberg
ACP in Einrichtungen der stationären Pflege – die zentrale Rolle des Pflegepersonals

Die Poster können in den Kaffee- und Mittagspausen von den Teilnehmenden studiert werden. Eine Posterbegehung mit (nach Möglichkeit) anwesenden Autor:innen findet am Donnerstag, den 09.11.2023 im Zeitraum von 15:00 bis 15:30 Uhr statt.